Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 1271/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen des Versterbens des Kindsvaters vor Abschluss der von ihm betriebenen Vaterschaftsanfechtung; Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen das Kind
- Judicialis
BGB § 1599 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1599 Abs. 1
Rechtsfolgen des Versterbens des Kindsvaters vor Abschluss der von ihm betriebenen Vaterschaftsanfechtung; Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen das Kind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 29.08.2007 - 8 O 334/06
- OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 1271/07
- BGH, 29.04.2009 - XII ZR 209/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1929
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83
Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 1271/07
Soweit Ausnahmen für eine zulässige Inzidentprüfung der Vaterschaft für Verfahren des Ehegattenunterhalts, des Scheidungsverfahrens, des Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter, des Arzthaftungsprozesses oder bei Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt wegen Versäumung der Vaterschaftsanfechtung (vgl. BGH NJW 1985, 428) zugelassen wurden (…vgl. hierzu Rausch, a. a. 0., Rdnr. 11 - 25), greifen diese vorliegend ersichtlich nicht ein.
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 59/14
Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinserteilungsverfahren
So hat das Oberlandesgericht Koblenz in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung (OLG, Koblenz, 10. Zivilsenat, Urteil vom 11.07.2008, Az. 10 U 1271/07, zitiert nach juris) bzw. die dortige Vorinstanz den ungewöhnlichen Umstand, dass der Scheinvater des Kindes das gerichtliche Vaterschaftsanfechtungsverfahren bereits eingeleitet hatte, vor dessen Abschluss aber verstorben war, zum Anlass genommen, im Zivilprozess betreffend die Feststellung des Nichtbestehens erbrechtlicher Ansprüche des Kindes die Voraussetzungen einer solche Inzidentanfechtung jedenfalls weiter zu prüfen.Nur im besonderen Einzelfall kann das Interesse des Kindes - und ggf. auch Dritter - an der Wahrung des Personenstandes hinter den Interessen der Allgemeinheit oder weiterer Einzelpersonen im Rahmen einer abwägenden Wertung der Interessenlage ausnahmsweise zurücktreten (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2008, Az. 10 U 1271/07, zitiert nach juris Rn. 25).
- OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 3 Wx 294/15
Rechtsfolgen einer Adoption hinsichtlich Erbansprüchen der Verwandten
Eine inzidente Vaterschaftsfeststellung innerhalb eines anderen Verfahrens kommt danach grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH ZEV 2013, 388; OLG Koblenz NJOZ 2009, 4509;… Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1599 Rn. 2; Karczewski, ZEV 2014, 641).In diesem Sinne sind bislang in engen Grenzen Ausnahmen für Verfahren des Ehegattenunterhalts, des Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter, des Arzthaftungsprozesses, bei Scheidungsverfahren oder bei Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt wegen Versäumung der Vaterschaftsanfechtung zugelassen worden (vgl. BGH NJW 1985, 428; OLG Koblenz NJOZ 2009, 4509;… Nickel, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1599 Rn. 11 ff.;… Karczewski, a.a.O.).
- LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 224/10
Vaterschaftsanfechtungsklage: Tod des rechtlichen Vaters während des Verfahrens; …
(OLG Koblenz, Urteil vom 11. Juli 2008, 10 U 1271/07).